Grundstück verkaufen – mit diesen Kosten müssen Verkäufer rechnen

Immobilienmakler und Vermittler Blog

Der Kaufpreis beim Grundstücksverkauf ist nicht gleichbedeutend mit dem Kaufpreis. Grundstücksverkäufer vergessen oft, das einige Posten zu bezahlen sind, die den Erlös eines Grundstücks mindern. Welche Kosten dies sind, erfahren Baulandbesitzer in diesem Artikel.

Wertermittlungskosten

Die Gutachterkosten für die Wertermittlung des Bodenrichtwerts sind meist dreistellige Eurobeträge. Bei beispielsweise größeren Immobilien oder abgelegenen Grundstücken können auch Beträge zwischen 1.000 und 2.000 Euro veranschlagt werden. Die Höhe hängt vom Gutachter und vom Aufwand ab.

Die Maklerprovision

Wer ein Grundstück verkaufen will, wie beispielsweise von der Andreas Hofer Immobilien GmbH, der hat viel Arbeit zu erledigen. Dazu zählt nicht nur die Wertermittlung des Grundstücks. Auch Behördengänge wie die Beschaffung des Eigentumtitels oder der Eintragsbescheinigung beim zuständigen Landesregisteramt. Um beim Grundstücksverkauf wenig Aufwand zu haben, entscheiden sich Besitzer oft dazu, einen Makler mit dem Verkauf des Grundstücks zu beauftragen. Eine Garantie für einen guten Verkaufspreis gibt es auch mit einem Makler nicht, dennoch wird in der Regel ein schnellerer Verkauf mit höherem Verkaufserlös als beim Baulandverkauf in Eigenregie erzielt.

Im Gegensatz zu einer Mietwohnung gibt es beim Grundstücksverkauf keine gesetzlich festgelegten Maklergebühren. Die anfallenden Kosten sind frei verhandelbar. Die Verhandlung der Provisionshöhe übernimmt der Verkäufer des Grundstücks. In der Praxis gibt es jedoch Richtlinien und marktübliche Regelungen, die von Bundesland zu Bundesland variieren. Grundsätzlich teilen sich Käufer und Verkäufer die Gebühren.

Ausnahmen sind Bundesländer wie Berlin, Hamburg, Bremen, Hessen oder Brandenburg, wo der Käufer gänzlich die Maklerkosten übernimmt. Die Höhe der Kosten schwankt zwischen rund 2.3 und 7.14 etwas mehr als 7%. Bei einem Verkaufspreis von beispielsweise 300.000 Euro sind das zwischen 6.600 Euro und circa 21.000 Euro.

Grunderwerbssteuer

Die Grunderwerbssteuer trägt der Käufer des Grundstücks. Diese beträgt je nach Bundesland zwischen 3.5 und 6.5% und wird nur vom Verkäufer beglichen, wenn der Käufer die Grunderwerbssteuer nicht fristgerecht an das Finanzamt bezahlt. Wer ein Grundstück verkaufen will, muss dennoch nicht befürchten, auf den Kosten der Grunderwerbssteuer sitzen zu bleiben, da der Käufer nur in das Grundbuch eingetragen wird, wenn diese Gebühr bezahlt wurde.

Spekulationssteuer

Diese fällt nur an, wenn sich das Grundstück weniger als 10 Jahre im Besitz des Verkäufers befindet. Ausgenommen davon sind Grundstücke, die gewerblich genutzt werden. Die Höhe der Spekulationssteuer richtet sich nach dem einstigen Kaufpreis und dem Wertzuwachs, den das Grundstück innerhalb der vergangenen 10 Jahre erzielt hat.

Notarkosten

Die Notarkosten übernimmt der Käufer. Doch auch bei diesen Kosten in Höhe von 1.5% gibt es eine Ausnahme. Und zwar dann, wenn der Grundstücksverkäufer engagiert und die Verhandlungen beim Notar frühzeitig abgebrochen wurden. Daher sollten Verkäufer eines Grundstücks immer darauf achten, dass der Käufer einen Notar auswählt. In diesem Fall trägt der Kaufinteressent auch bei einem Kaufverhandlungsabbruch die Kosten für den Notar.

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5 November 2019

Immobilienmakler & Makler: Die Profis!

Auf meinem Blog dreht sich alles um das Thema Immobilienmakler und Makler. In der Zeit des niedrigen Zinses boomt die Branche der Immobilienmakler und Makler. Ich selbst wollte eigentlich immer schon Immobilienmakler oder Makler werden. Doch dann habe ich Elektrotechnik studiert. Auf meinem Blog möchte ich gerne mit Euch alle Themen rund um Immobilien, Makler und Preise besprechen. Habt Ihr auch Erfahrungen in dem Bereich Immobilienmakler und Makler? Dann lasst uns in einen regen Austausch auf meinem Blog treten. Ich beantworte alle Eure Fragen. Ihr wollt wissen, worum ihr euch bei einer Immobilie kümmern müsst? Schaut euch auf meinem Blog um.